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Spanien ändert parabelitungen: cae-bezug bei teilzeit-erwerbstätigkeit ermöglicht

Der spanische Staatliche Arbeitsförderungsdienst SEPE hat entschieden, die Bezugbedingungen für das Complemento de Apoyo al Empleo (CAE) zu ändern. Ab sofort können Arbeitnehmer, die einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen, während sie noch Arbeitslosenunterstützung beziehen, eine Teilnahme am CAE beantragen.

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Das CAE wurde geschaffen, um die Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess zu fördern und die Abhängigkeit von Arbeitslosenunterstützung zu vermeiden. Es wird automatisch ausgezahlt, wenn die Arbeitslosenunterstützung aufgebraucht ist und eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen wird.

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Cae-beträge variieren je nach arbeitszeit

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Die monatlichen CAE-Beträge richten sich nach der erbrachten Arbeitszeit:

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  • Vollesetz, 480 €
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  • 3/4-Stunden-Tätigkeit, 450 €
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  • 50-75% der regelmäßigen Arbeitszeit, 420 €
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  • unter 50% der regelmäßigen Arbeitszeit, 360 €
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Die Höhe der CAE-Beträge variiert je nach Monat und erbrachter Arbeitszeit. Die maximale Dauer des CAE beträgt 30 Tage im ersten Monat nach Arbeitsantritt, 60 Tage im zweiten Monat und 90 Tage im dritten Monat.

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Requisiten für den cae-bezug

Requisiten für den cae-bezug

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Um den CAE beanspruchen zu können, müssen Arbeitnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:

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  • Der Arbeitsplatz muss in Spanien liegen.
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  • Der Arbeitsvertrag muss mindestens 14 Monate lang sein.
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  • Der Arbeitnehmer muss mindestens 9 Monate lang Arbeitslosenunterstützung erhalten haben.
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  • Der CAE-Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach Arbeitsbeginn gestellt werden.
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Der SEPE betont, dass nicht alle Arbeitnehmer, die einen neuen Job annehmen, auch den CAE beanspruchen können. Jeder Fall wird individuell geprüft.

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Die Änderung der CAE-Regelungen soll die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Erwerbsprozess fördern und ihnen mehr Flexibilität bei der Suche nach einem neuen Job bieten.