Arierbe nach rentenantritt: gerichte schützen kündigungsschutzbrieflichter

Für Arbeitnehmer, die kurz vor dem Rentenalter stehen, gibt es eine neue Wendung bei der Prüfung von Kündigungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Berufung von der Generalstaatsanwaltschaft zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Es geht um Kündigungen, die zwar formal als betriebsbedingt erscheinen, aber tatsächlich eine zwischenzeitliche, ausgehandelte Ausstiegslösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beinhalten.

Verdeckte ausstiegserfolge: steuerliche konsequenzen

Verdeckte ausstiegserfolge: steuerliche konsequenzen

Grundsätzlich gilt: Kündigungen aus betrieblichen Gründen sind steuerlich privilegiert. Allerdings entfällt dieser Vorteil, sobald ein zwischenzeitlicher, einververständlicher Rücktritt zustande kommt. Die Unternehmen müssen in solchen Fällen die entsprechenden Abgaben einbehalten und abführen. Ein gravierender Konflikt entsteht dadurch.

Der Fall, der vor dem BGH verhandelt wurde (Aktenzeichen SAN 1338/2026), betraf sechs Arbeitnehmer über 61 Jahre. Diese standen kurz vor der Rente und konnten durch eine frühe Abfindung und Arbeitslosengeldanspruch einen nahtlosen Übergang zur Altersrente gestalten. Die Steuerbehörden hatten die fehlenden Abgaben in Höhe von 191.714,50 Euro, inklusive Zinsen, geltend gemacht.

Der entscheidende Punkt: Die Gerichte sehen darin keine normale Abfindung, sondern eine „freiwillige Beendigung“ – eine Art Bonus für den Wegfall des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe der Summe, die an die Betroffenen ausgezahlt wurde, entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben für eine betriebsbedingte Kündigung, sondern orientierte sich an den Jahren, die bis zur Rente verblieben waren. Ein frühes Ausscheiden war hierfür die treibende Kraft.

Die Ermittler hatten zunächst eine wechselnde Darstellung der Gründe für die Kündigungen festgestellt. Die anfänglichen Ausreden mit wirtschaftlichen Krisen wurden später bei der Einigungsstelle widerlegt. Die Altersstruktur der Betroffenen wirkte dabei wie ein deutliches Indiz. Die Kombination aus Rentenanspruch und der niedrigen Höhe der Abfindung deuteten auf einen geheimen Ausstieg hin.

Die Botschaft des BGH: Die Behörden müssen bei solchen Fällen nicht auf vage Hinweise oder „simulierte“ Fälle zurückgreifen. Es bedarf konkreter Beweise, um die Steuerbefreiung anzufechten. Die Entscheidung SAN 4912/2025 des BGH zeigt, dass die Finanzverwaltung nicht ungestraft geheime Vereinbarungen durchsetzen darf. Die Behörden müssen sich auf solide Fakten stützen.

Fazit:Unternehmen sollten bei Kündigungen älterer Arbeitnehmer besonders vorsichtig sein. Eine bloße Altersstruktur oder ein schnelles Einverständnis in der Einigungsstelle reichen nicht aus, um die Steuerbefreiung zu rechtfertigen. Die Prüfung der Umstände muss sich individuell gestalten. Es ist eine klare Warnung an die Unternehmen: Transparenz und korrekte Abwicklung sind unerlässlich – andernfalls drohen hohe Nachzahlungen.