Jubilación a 61 jahren: nur für wen möglich

In Spanien wird die Altersgrenze für die Rente langsam angehoben. Doch gibt es Ausnahmen, wie die vorzeitige Pensionierung bei Entlassung. Hier erfahren Sie, unter welche Bedingungen das möglich ist.

Jubilación vor 65 - aber nur für wen

Die spanische Regierung plant, die Renten-Altersgrenze langsam anzulegen. Bis 2026 soll die Regel-Altersgrenze für eine volle Rente von 66 Jahren und 10 Monaten erreicht werden. Doch gibt es Ausnahmen, die es ermöglichen, früher zu pensionieren - unter bestimmten Bedingungen.

Die vorzeitige Pensionierung ist in Spanien in zwei Formen möglich: freiwillig und unfreiwillig. Die freiwillige Pensionierung kann jeder Arbeitnehmer beantragen, der zwei Jahre vor Erreichen der Regel-Altersgrenze pflichtversichert war. Die unfreiwillige Pensionierung dient hingegen dazu, Arbeitslosen zu helfen, die ihre Arbeit verloren haben.

Jubilación vor 61 - aber nur bei entlassung

Jubilación vor 61 - aber nur bei entlassung

Einzelne Fälle erlauben sogar eine Pensionierung vor 61 Jahren. Doch nur unter bestimmten Bedingungen: der Arbeitnehmer muss entlassen worden sein, nachdem er mindestens 33 Jahre versichert war. Es reicht nicht aus, dass der Arbeitnehmer einfach vorzeitig pensioniert werden möchte.

Der Zugang zur vorzeitigen Pensionierung bei Entlassung wird durch weitere Faktoren eingeschränkt. Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate lang als arbeitslos gemeldet sein und sich in einem Zustand der Erwerbsfähigkeit befinden, wie z.B. bei der Erstattung von Arbeitslosenentschädigung.

Die vorzeitige Pensionierung bringt jedoch einen Preis: die Pension wird reduziert. Je mehr Monate vor der Regel-Altersgrenze die Pension wirkt, umso stärker wird die Reduzierung. Ein Arbeitnehmer, der vorzeitig pensioniert wird, muss mit dauerhaften Einnahmeverlusten rechnen.