Spanien ändert arbeitslosenregelungen: neues zusatzgeld für teilzeit-arbeit
Spanien schafft voraussetzungen für teilzeitarbeit während des arbeitslosengeldes ein
Das spanische Arbeitsamt SEPE hat wichtige Änderungen in den Bestimmungen zum Arbeitslosengeld vorgenommen. Ab sofort ist es möglich, während der Erhaltung des Arbeitslosengeldes auch Teilzeitarbeit auszuüben. Dies ermöglicht es Arbeitsuchenden, ein Einkommen zu generieren, ohne plötzlich das Arbeitslosengeld zu verlieren.

Neues zusatzgeld für teilzeitarbeit
Das Zusatzgeld für Teilzeitarbeit, genannt Complemento de Apoyo al Empleo (CAE), wird fortan automatisch gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsuchende mindestens 14 Monate lang arbeitslos war und mindestens 9 Monate lang das Arbeitslosengeld bezogen hat. Darüber hinaus muss er einen Teilzeitvertrag annehmen.

Hohe ta-abgaben für cae
Die Abgaben für das CAE variieren je nach Arbeitszeit. Für Vollzeit-Arbeit beträgt es 480 Euro im Monat, für 75-Prozent-Tagesbeiast 450 Euro, für 50-75-Prozent-Tagesbeiast 420 Euro und für unter 50-Prozent-Tagesbeiast 360 Euro. Die maximale Dauer des CAE beträgt 30 Tage, kann aber je nach Arbeitsmonat bis zu 180 Tagen ausgedehnt werden.

Massiver umbruch für arbeitslose in spanien
Die Neuregelung soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und verhindern, dass Arbeitslose plötzlich ohne jeglichen materiellen Unterstützung stehen. Es ist zu hoffen, dass die neue Regelung tatsächlich dazu beiträgt, die Arbeitslosenrate in Spanien zu senken.